Erste Online-Fortbildung zum Sachkundenachweis Pflanzenschutz Fortbildung zur Sachkunde Pflanzenschutz wird Pflicht!

PRESSEMITTEILUNG

Berlin | 18. Juni 2015

Landakademie.de

Die Zeit läuft: Ende November müssen Anwender, Verkäufer und gewerbliche Berater ihren Pflanzenschutz-Sachkundenachweis wie den Führerschein als Scheckkarte vorweisen können. Die Fortbildung dafür gibt es von der Landakademie jetzt am Computer via Internet: Einfacher geht es nicht!

Wer den Sachkundenachweis Pflanzenschutz vor dem 14. Februar 2012 durch eine Ausbildung oder eine spezielle Fortbildung erworben hat, braucht im Herbst einen neuen Sachkundenachweis. Am 26. November endet für diese Landwirte, Gärtner, Winzer, Waldbauern, Berater, Lohnunternehmer und Landhändler der erste Dreijahreszeitraum, in dem die Ausbildung noch als Sachkundenachweis galt. Danach wird nur noch der einheitliche Sachkundenachweis Pflanzenschutz im Scheckkarten-Format akzeptiert.

Stichtag ist der 31. Dezember 2015. Bis dahin müssen alle Alt-Sachkundigen ihre Kenntnisse im Pflanzenschutz mit einer Fortbildung aufgefrischt haben und das auch nachweisen können. Wer das nicht macht, verliert zwar nicht seine Sachkunde,  darf aber so lange keine Pflanzenschutzmittel anwenden oder vertreiben, bis er das aktualisierte Wissen nachweisen kann.

Für alle, die den Sachkundenachweis nach dem 14. Februar 2012 erworben haben, beginnt der Dreijahreszeitraum mit der individuell bestandenen Prüfung der Sachkunde. Regelmäßige Fortbildungen werden also für alle Sachkundigen Pflicht.

Erste amtlich bundesweit anerkannte Online-Fortbildung

Dafür bietet die Landakademie eine anerkannte Online-Fortbildung an. In vier Stunden können Nutzer sich in Sachen Integriertem Pflanzenschutz, Schadursachen und Diagnosen, Pflanzenschutzmittelkunde und Rechtsgrundlagen auf den neuesten Stand bringen. Natürlich stehen auch fachgerechte Aufbewahrung, Lagerung, Transport und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Stundenplan, ebenso wie Verfahren der Ausbringung und Umgang mit Pflanzenschutzgeräten, das Risikomanagement und der Anwenderschutz. Eine Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Fortbildung bestätigt den Erfolg und ist der amtlich erforderliche Fortbildungsnachweis.